Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen, Individual- und Kollektivverträge sowie Betriebsvereinbarungen, die sich mit den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern befassen. Es regelt alle Aspekte von Arbeitsverhältnissen, einschließlich des Abschlusses von Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Lohn- und Gehaltsfragen, Kündigungsregelungen, Urlaubsansprüchen, Diskriminierung am Arbeitsplatz und vielem mehr.

 

Das Arbeitsrecht definiert die rechtlichen Pflichte und Rechte sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Das Ziel des Arbeitsrechts besteht darin, eine ausgewogene und gerechte Arbeitsumgebung zu schaffen, die die Interessen beider Parteien schützt.

 

 Es gibt das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht:

 

Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis des Beschäftigten mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen von Betriebsräten und Gewerkschaften zu Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden.